Umsatzsteuer bei Beauftragung polnische Baufirma

Gegen einen Hausbau durch eine polnische Firma spricht prinzipiell nichts. Das Preis-Leistungs-Verhältnis rechnet sich durch die günstigen Lohn- und Produktionskosten. Die Anpassung an die EU Normen ist vollzogen und die Produkte (Fenster, Heizung usw.) entsprechen dem aktuellen Standard. Vor der Steuerfalle wird gewarnt aber nicht aufgeklärt.

Umsatzsteuer in Polen beim Hausbau

Umsatzsteuer bei Beauftragung polnische BaufirmaAls Erstes muss unterschieden werden wofür die Mehrwertsteuer erhoben wir. Für Nahrungsmittel, medizinische Geräte und Dienstleistung im Gastronomiegewerbe fallen 8 Prozent an. Ein deutscher Unternehmer kann in eine Falle treten, wenn er eine polnische Firma mit einem Sitz in Polen ein Haus bauen lässt. Der Trick an diesem Vorhaben ist, dass das Haus auf deutschen Boden gebaut wird und somit dem deutschen Gesetz unterliegt. Die Umsatzsteuer in Polen spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Gerade Gewerbe, die nicht dem Bauwesen zugeordnet werden (Ärzte, Bäcker usw.) profitieren nicht vom Abkommen zwischen Polen und Deutschland.

Umsatzsteuer in Deutschland für das Baugewerbe

Dieses zweischneidige Schwert trifft den privaten Hausbauer, denn er muss den deutschen Satz der Umsatzsteuer bezahlen. Dieser Fakt ist selten bekannt so das der Preis unterm Strich nicht mehr so günstig ist. Der DAV (Deutscher Anwaltverein) und die ARGE (Bau- und Immobilienrecht) warnen vor dieser Falle. Eine Rechnung, in der die Umsatzsteuer ausgewiesen ist, ein Lösungsansatz. Beim Angebot einer polnischen Firma darf die Umsatzsteuer nicht angegeben werden, sonst bezahlen Sie diese zweimal. Bei deutschen Bauunternehmen mit polnischen Produkten gilt das Doppelsteuerabkommen zwischen Polen und Deutschland. Die Umsatzsteuer in Deutschland bezahlen ist als Pflicht für Privatpersonen.

Die Umsatzsteuer abführen

Da Polen zur EU gehört, sind Regeln vorhanden die es Erleichtern die Umsatzsteuer abzuführen. Der Unterschied zwischen Privatperson und gewerbetreibender Person spielt eine entscheidende Rolle. Als gewerblicher Kunde kann die Rechnung ohne Umsatzsteuer gestellt werden. Dabei ist die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Empfängers. Grundsätzlich gilt das man das Land, indem die Umsatzsteuer entrichtet frei wählbar ist, solange eine Identifikationsnummer in dem Land existiert. Ausgehend von einem Betrag von 100.000 Euro in Deutschland ist die zu zahlende Umsatzsteuer in Polen 35.000 Euro. Die Sachlage ist verwirrend und es wir laut DAV geraten, einen Fachanwalt zu kontaktieren. Das Detail macht den Unterschied, die Rechnungsdaten. Neben der Identifikationsnummer ist das Datum entscheidend. Eine Frist von zwei Jahren muss eingehalten werden damit Sie die Umsatzsteuer abführen können, wo Sie es wünschen.

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